FFP-2

AKTUELLES

FFP-2

 

Liebe Patientinnen und Patienten,  

ab dem 01. Oktober 2022 gilt gemäß den Bestimmungen der Landesregierung Rheinland-Pfalz die Maskenpflicht für Patienten und Besucher in Wartesituationen bzw. im Wartezimmer. In der Zeit vom 01.10.2022-07.04.2023 muss eine Atemschutzmaske (FFP-2) getragen werden. Ein Mundschutz reicht nicht aus. Wir bitten um Verständnis!

Ihr Praxisteam

Dr. Kliem und Dr. Medgenberg